Sofort nach deiner Registrierung bist du Mitglied im Départementrat eines Départements deiner Wahl und kannst sofort mit deiner Politik beginnen. Anschließend kannst du dir noch eine Partei aussuchen und dann richtig durchstarten.


Nationalversammlung

Die Nationalversammlung besteht je nach Mitgliederzahl aus Abgeordneten, die in den Départements direkt gewählt werden. Jedes Département stellt mind. 2 Abgeordnete, bei 6 Mitgliedern 3. Im ersten Wahlgang zieht die Person direkt ein, die mind. 45% der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Im zweiten Wahlgang stehen alle Kandidaten, die im ersten mehr als 12,5% erreicht haben nochmals zur Wahl. Die Personen mit den meisten Stimmen ziehen dann ein, sodass die Gesamtzahl der Abgeordneten des Départements erfüllt ist. Die Wahlperiode ist auf 3 Monate festgesetzt. Bei der Wahl sind nicht nur die abgegebenen Stimmen, sondern auch die Aktivität im Wahlkampf und der Zufall ausschlaggebend. Dabei wird folgende Auswertung benutzt: Tatsächliche Stimmen 65%, Wahlkampf+Gezwitscher 30%, Zufall 5%.

 

Senat

Der Senat besteht aus 3 Abgeordneten, die in den Départements gewählt werden. Um gewählt zu werden, reichen im 1. Wahlgang 45% oder im 2. 30% der abgegeben Stimmen. Alle 2 Monate wird die Hälfte der Senatssitze neu besetzt. Bei der Wahl sind nicht nur die abgegebenen Stimmen, sondern auch die Aktivität im Wahlkampf und der Zufall ausschlaggebend. Dabei wird folgende Auswertung benutzt: Tatsächliche Stimmen 65%, Wahlkampf+Gezwitscher 30%, Zufall 5%.

 

Gesetzgebung

Die Nationalversammlung beschließt Gesetze mit der absoluten Mehrheit. Der Staatspräsident kann ein Veto einlegen und das Gesetz geht zurück an die Nationalversammlung. Es gibt genaue Regelungen welche Gesetze die Nationalversamlung beschließen darf. Diese umfassen: die öffentlichen Freiheiten, Festlegung von Verbrechen und Vergehen, Erhebung von Steuern, Haushaltsrecht, nationale Verteidigung, Verwaltung der Gebietskörperschaften, Unterrichtswesen, Eigentumsrecht, Arbeitsrecht. Bei Verfassungsänderungen bedarf es der absoluten Zustimmung in beiden Kammern. Der Senat kann ein Veto einlegen, welches allerdings von der Nationalversammlung mit einer Zweidrittelmerhheit überstimmt werden kann. Danach muss noch eine Volksabstimmung die Verfassungsänderung vollenden. Für Reden des Staatspräsidenten sowie Zustimmungen zur Aufnahme neuer EU-Mitglieder bilden beide Kammern einen Kongress.

 

Regierung

Die Regierung wird vom Premierminister geleitet. Dieser und auf seinen Vorschlag die Minister wird/werden vom Staatspräsidenten ernannt. Die Regierung ist dem Parlament direkt verantwortlich für Verwaltung und Streitkräfte. Es gibt keine vorgesehene Amtszeit, allerdings tritt die Regierung immer nach der Wahl zur Nationalversammlung zurück, oder wird durch ein Misstrauensvotum in der Nationalversammlung abgesetzt. Die Regierung ist zuständig für die Ausführung der Gesetze und kann Verordnungen erlassen. 

 

Staatspräsident

Der Staatspräsident wird alle 3½ Monate direkt gewählt. Er ernennt und entlässt die Regierung, kann ein Gesetzesveto einlegen und kann die Nationalversammlung auflösen. Außerdem kann er ebenfalls Gesetzesinitiativen starten.

 

Départementrat

Départementräte wählen den Ratspräsidenten und verabschieden Gesetze für das Département. Du bist automatisch Mitglied in einem Rat deiner Wahl.

 

Präsident eines Départementrates

Ein Ratspräsident übernimmt den „Debattenöffner“, ist aber auch Exekutivchef des Gebiets. Er ernennt seine Vizepräsidenten, welche jeweils ein bestimmtes Ressort führen.






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