Die Nationalversammlung beschließt Gesetze mit der absoluten Mehrheit. Der Staatspräsident kann ein Veto einlegen und das Gesetz geht zurück an die Nationalversammlung. Es gibt genaue Regelungen welche Gesetze die Nationalversamlung beschließen darf. Diese umfassen: die öffentlichen Freiheiten, Festlegung von Verbrechen und Vergehen, Erhebung von Steuern, Haushaltsrecht, nationale Verteidigung, Verwaltung der Gebietskörperschaften, Unterrichtswesen, Eigentumsrecht, Arbeitsrecht. Bei Verfassungsänderungen bedarf es der absoluten Zustimmung in beiden Kammern. Der Senat kann ein Veto einlegen, welches allerdings von der Nationalversammlung mit einer Zweidrittelmerhheit überstimmt werden kann. Danach muss noch eine Volksabstimmung die Verfassungsänderung vollenden. Für Reden des Staatspräsidenten sowie Zustimmungen zur Aufnahme neuer EU-Mitglieder bilden beide Kammern einen Kongress.
Gesetzesentwürfe sehen wie folgt aus:
Zitat
N° [Nummer des Antrags einfügen]
_____
ASSEMBLÉE NATIONALE
CONSTITUTION DU 4 OCTOBRE 1958
PREMIER LÉGISLATURE
___________________
Enregistré à la Présidence de l’Assemblée nationale le [Datum einfügen].
PROJET DE LOI
[Beschreibung hier einfügen]
PRÉSENTÉ
AU NOM DE [NAME EINFÜGEN],
[Posten einfügen]
ET DE [GGF. ZWEITER NAME EINFÜGEN]
[ggf. zweiter Posten einfügen]
ART 1er [Beschreibung des Artikels]
[Gesetzestext]
ART 2 [...]
[Gesetzestext]
...
Debatten erhalten den Namen des Antrags und der Legislatur, z.B.
[Debatte] I/N°1 oder
[Debatte] IV/N°75
Debatten über Gegenanträge erhalten ein b usw. danach, z.B. Gegenantrag zu I/N°23
[Debatte] I/No°23b